
SMART abrechnen: für Vermieter
Warum es sich für Sie lohnt, sich für SMART abrechnen zu entscheiden
Sie sind Vermieter einer oder mehrerer Wohnungen bzw. Immobilien? Sie haben den Tisch voller Aufgaben und wären gerne einige davon los, um mehr Zeit für die Dinge zu haben, die Ihnen noch mehr Freude machen, als Ihre Quadratmeter zu verwalten? Dann ist SMART abrechen Ihr Produkt: Mit uns sind Sie alle Aufgaben rund um das Thema Heizkostenabrechnung für immer los.
Warum Heizkostenabrechnung mit SMART Abrechnen?
Nie mehr Ablesetermine machen
Wir erfassen die Verbrauchdaten Ihrer Mieter per Funk. Wenn die Ihnen dann sagen: „Uns kommt da keiner mehr so schnell in die Bude rein“ hat das also – Dank SMART-TEC – einen guten Grund.
Sparen. Und noch einmal sparen
Was? Gleich doppelt sparen? Ja. Mit SMART abrechnen sparen Sie die Zeit, um Termine mit Messdienstleistern zu vereinbaren und das Geld, um sie zu beauftragen. Ach, wenn doch nur alles so smart wäre.
Nie mehr Abrechnungen selber machen
Ja, Sie lesen ganz richtig. Auch die Nummer mit der Abrechnungserstellung und -abwicklung übernehmen wir für Sie. Ihre Mieter bekommen die Informationen von uns und Sie erhalten zu Ihrer Sicherheit einen Beleg.
Vollkommen transparent. Total rechtssicher
Unsere Abrechnungen sind transparent und rechtssicher. Dank unserer Plausibilitätsprüfung, die wir im Vorfeld zu jeder Rechnungserstellung durchführen. Wenn Sie uns trotzdem auf die Finger schauen wollen, gehen Sie auf unser Online-Portal. Klar, dass wir auch hier die höchste Datensicherheit wahren.
Heizkostenabrechnung in 3 Schritten

Ihre Wünsche

Wir installieren die Funktechnik und kümmern uns um Wartung und Ablesung

Unser Angebot

Wir erstellen eine individuelle Abrechnung für jede Mieteinheit und nehmen Ihnen die Abrechnung mit Ihren Mietern gerne in der Abwicklung ab.

Wir sind für Sie da

Sie erhalten die Dokumentation zu jedem Schritt, den wir tun. Fertig.
FAQ - Hier noch einmal alles auf einen Blick:
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Hierzu können wir Ihnen leider keine pauschale Antwort geben. Gern erstellen wir für Sie in Abhängigkeit von der Größe des Objektes und der Anzahl der benötigten Messgeräte ein individuelles Angebot.
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Durch die Heizkostenverordnung sind alle Betreiber und Eigentümer einer zentralen, gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage dazu verpflichtet, verbrauchsabhängig die Heizkosten abzurechnen.
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Je nach Bedarf werden für die Abrechnung Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler benötigt. Diese Geräte werden funkgesteuert und dem Eigentümer auf einer Mietbasis zur Verfügung gestellt.
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Eine Übernahme der Wärmemengenzähler / Heizkostenverteiler ist leider nicht möglich. Die Geräte müssen bei Vertragsschluss durch uns getauscht werden. Für die Abrechnung benötigen wir unsere fernauslesbaren Geräte.
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Die Mietkosten der Erfassungsgeräte können dann auf die Mieter umgelegt werden, sofern im Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthalten ist. In allen anderen Fällen muss der Eigentümer seine Mieter unter Angabe der zu erwartenden Kosten informieren.
(siehe § 4 Abs. 2 S. 2 Hs.1 - 2 HeizKV)
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Mit Smart Abrechnen können die Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten abgerechnet werden – zusätzlich auch alle umlagefähigen Heizungswartung- und Schornsteinfegerkosten.
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Sie müssen die Verbrauchskosten nicht ablesen. Da für die Abrechnung funkgesteuerte Messgeräte eingesetzt werden, erfolgt die Ablesung der Zählerstände über Funk und es ist nicht erforderlich, Ortstermine zu vereinbaren.
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Die Abrechnung kann jederzeit beginnen. Die einzige Bedingung ist ein unterschriebener Vertrag mit uns und dem anschließenden Einbau der Messgeräte. Sie sollten jedoch prüfen, ob bereits ein Abrechnungsauftrag vorliegt. In diesem Falle ist die Restlaufzeit des Vertrages zu berücksichtigen.
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Nach Vertragsabschluss und Einbau der Messgeräte erfolgt die Abrechnung anteilig für den Rest des ersten Jahres bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres. Im Anschluss erfolgt die Abrechnung jährlich vom 01. Januar bis zum 31.Dezember.
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Der Vertrag „Smart Abrechnen“ hat eine Laufzeit von zehn Jahren.
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Für die Beauftragung und Ausstattung der Liegenschaft mit Messgeräten werden je nach Art der Zähler ca. sechs bis acht Wochen benötigt.
Sie haben Fragen zu dem Produkt?
Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!
info@smarttec-haustechnik.de
02323 592 12 34