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Neue KfW-Förderung für Elektroautos

900 Euro Zuschuss vom Staat – so funktioniert‘s

Das Verkehrsministerium hat ein Konzept zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Deutschland auf den Weg gebracht. Es sei geplant, bis Ende nächsten Jahres 50.000 neue öffentliche Ladestationen zu schaffen. Darüber hinaus soll ab dem 24. November 2020 die Installation von privaten Ladesäulen bezuschusst werden. Hier gibts alle Infos, unter welchen Voraussetzungen die Förderung beantragt werden kann und was bei der Antragstellung beachtet werden muss.

 

Im Bereich E-Mobilität ist ein rasantes Wachstum zu verzeichnen. Anfang des Jahres belief sich die Zahl der Elektrofahrzeuge in Deutschland auf 137.000 rein strombetriebene Elektroautos sowie rund 102.000 Plug-in-Hybride, welche ebenfalls an Ladesäulen „aufgetankt‘‘ werden können. Allein im Monat September wurden 21.000 Elektroautos und über 20.000 weitere Plug-in-Hybride gemeldet.

Aufgrund dieser Entwicklung sehe das Verkehrsministerium Handlungsbedarf, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen. Bis Ende 2021 werde die Schaffung von 50.000 neuen öffentlichen Ladepunkten anvisiert.

 

Darüber hinaus plane das Verkehrsministerium, die Installation von privaten Wallboxen voranzutreiben. 80 Prozent der Elektrofahrzeuge würden aktuell über normale Steckdosenanschlüsse geladen. Wallboxen bieten jedoch den Vorteil, den Ladeprozess rund fünf Mal schneller abschließen zu können.

 

Kriterien zum Erhalt der Förderung

Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen ein paar Rahmenbedingungen erfüllt werden:

 

1.      Mindestens 900 Euro Investitionswert

Als erstes Kriterium, müssen die Gesamtkosten für den Erwerb und die Installation der Ladestation mehr als 900 Euro betragen. Diese Voraussetzung dürfte in den meisten Fällen einfach erfüllt werden.

 

Wissenswert ist, dass die Förderung je Ladepunkt in Anspruch genommen werden kann. Bei einer Installation von zwei Lademöglichkeiten in einem Mietshaus würde sich die Höhe der Subventionierung demnach auf 1.800 Euro belaufen, sofern die Gesamtkosten ebenfalls über 1.800 Euro liegen. Die Differenz zwischen Förderungshöhe und tatsächlichen Kosten muss durch den Antragsteller übernommen werden.

 

2.    Technische Anforderungen an die Ladestation

Die Ladestation muss bestimmten technischen Standards entsprechen und über eine Ladeleistung von mindestens elf Kilowatt sowie über eine intelligente Steuerung verfügen.

 

3.    Go Green – Betrieb mit Ökostrom

Außerdem muss die private Wallbox oder Ladesäule ausschließlich mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. Hierfür müssen Haushalte jedoch nicht über eine eigene Photovoltaikanlage verfügen. Zum Erhalt der Förderung sei es ausreichend, wenn der Energieversorger beim gewählten Stromtarif Energie aus erneuerbaren Quellen garantieren kann.

 

Erst Antrag stellen – dann Installation abschließen und Zuschuss erhalten

Die Beantragung der Förderung kann ab dem 24. November über die KfW-Website unter www.kfw.de/440 beantragt werden.

 

Zu beachten gilt, dass der Förderungsantrag zwingend vor Bestellung und Installation der Ladesäule eingereicht werden muss.

Nach Genehmigung des Antrags kann die Einrichtung der Ladestation beauftragt werden. Der Antragsteller geht hierbei zunächst in Vorleistung. Die Subventionierung wird nach erfolgreicher Installation der Anlage angewiesen.

 

Um die nachhaltige Mobilität in Herne voranzubringen, betreiben die Stadtwerke selbst 34 Ladepunkte im Stadtgebiet. Die Installation von 15 weiteren Ladesäulen mit 30 Ladepunkten ist bis Ende des Jahres geplant. 

 

Beratung rund um das Thema E-Mobilität bieten die Stadtwerke unter 02323/592-1234 oder www.smarttec-haustechnik.de/emobilitaet an.